16. Februar 2023 -BREAKING NEWS:
EuGH wird am 21. März 2023 in dem Verfahren Aktenzeichen C 100/21 verhandeln! Schlussanträge Generalanwalt Rantos hier
abrufen
BGH will dann am 08. Mai 2023 die Sache VIa ZR 335/21 ("Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung) verhandeln.
Keine Verjährung von VW Pkw EA189 und
Betroffenheit der EA288 Motoren Nachfolger der EA189 Motoren
Aufgrund des nunmehr vorliegenden Gutachten und Schlussantrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston am Europäischen Gerichtshof EuGH, ist seit dem 30. April 2020 klar, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen sind (Az. C-693/18: Vorabentscheidungsgesuch, Antrag und Schlussanträge in deutsch). Sollte der EuGH den Ausführungen der Generalanwältin – was er in der Regel tut - folgen, dann dürften auch weiterhin Ansprüche für PKW mit dem EA189 Motor bestehen, da dort ein Abschaltvorrichtung in Form eines sog. Temperaturfenster verbaut ist. Eine Verjährung ist nicht eingetreten. Das gilt erst Recht für PKW mit dem Motor EA288 (Nachfolgemotor des EA189, der in zahlreichen PKW des VW Konzerns verbaut sind). Demnach könnte ein neues Delikt vorliegen und VW haftbar sein.
Die Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruches gegen den Hersteller Ihres
Fahrzeugs ist, dass Sie so gestellt werden, als wenn Sie den Kaufvertrag nicht abgeshclosssen hätten. Der Kaufvertrag wird also rückabgewickelt.
Sie geben das manipulierte Auto zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Vom Kaufpreis wird nur der Vorteil, den Sie durch die Nutzung des PKW hatten, abgezogen. Der Wertverlust,
den Ihr Fahrzeug durch den Abgasskandal erlitten hat, fällt nur noch dem Hersteller zur Last.
Rufen Sie uns an, wir teilen Ihnen gerne mit, welche Zahlungen Sie bei Rückgabe des Pkws erwarten können !
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