Der EuGH hat 21. März 2023 in dem Verfahren Aktenzeichen C 100/21 entschieden!
Der BGH hat am 08. Mai 2023 die Sache VIa ZR 335/21 ("Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung) entschieden.
Die Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruches gegen den Hersteller Ihres
Fahrzeugs ist, dass Sie so gestellt werden, als wenn Sie den Kaufvertrag nicht abgeshclosssen hätten. Der Kaufvertrag wird also rückabgewickelt.
Sie geben das manipulierte Auto zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Vom Kaufpreis wird nur der Vorteil, den Sie durch die Nutzung des PKW hatten, abgezogen. Der Wertverlust,
den Ihr Fahrzeug durch den Abgasskandal erlitten hat, fällt nur noch dem Hersteller zur Last.
Rufen Sie uns an, wir teilen Ihnen gerne mit, welche Zahlungen Sie bei Rückgabe des Pkws erwarten können !
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