Im Abgasskandal ist das Daimler-Thermofenster (richtig: temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung) vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Der BGH stellte mit Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az. VI ZR 433/19) klar, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung alleine noch nicht sittenwidrig ist. Das kann sich aber ändern, wenn weitere Umstände hinzutreten, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autoherstellers schließen lassen. Ist das der Fall, kann das laut BGH den Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung rechtfertigen (Az.: VI ZR 433/19).
Ein Umstand, der auf ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers schließen lässt, kann beispielsweise sein, dass dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens wichtige Informationen vorenthalten wurden oder unzutreffende Angaben gemacht wurden. Hier müssen die Gerichte nach dem Beschluss des BGH in die Beweisaufnahme einsteigen und dürfen den Vorwurf nicht einfach als unsubstantiiert zurückweisen, wenn der Kläger ausreichende Anhaltspunkte für ein solches Verhalten geliefert hat.
Der BGH-Beschluss bedeutet, dass einige Oberlandesgerichte ihr Verhalten ändern müssen und den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beispielsweise in Form eines Thermofensters als „Vortrag ins Blaue“ nicht zurückweisen dürfen, wenn der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und einer vorsätzlichen Schädigung geliefert hat.
Der BGH fordert eine klarere Berücksichtigung von vorgelegten Umständen, die das Verhalten von der Daimler AG in den Dieselfällen besonders verwerflich erscheinen lassen.
Der Beschluss des BGH wird dazu führen, dass Daimler sich zur Funktionsweise der Thermofenster äußern und auch darlegen muss, welche Informationen dem KBA vorgelegt wurden. In den von der Kanzlei geführten Prozeßen hat Daimler in solchen Fällen den Gerichten nur größtenteils geschwärzte und damit unbrauchbare Unterlagen vorgelegt. Das muss nunmehr nach Auffassung des BGH ändern, wenn Daimler keine Verurteilung riskieren will.
INFORMATIONEN ZUM MERCEDES ABGASSKANDAL
Hintergründe: Daimler im Dieselskandal
Als der Dieselskandal 2015 von der US-Umweltschutzbehörde aufgedeckt wurde, versicherte Dieter Zetsche, damals noch Daimler-Chef, dass betrügerische Abgasmanipulationen „bei Daimler undenkbar” seien.
Es hat sich herausgestellt, dass dies nicht stimmt: Auch Mercedes hat illegale Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen verbaut, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand niedrig zu halten. Ein Streitpunkt ist das sog. „Thermofenster“, eine Softwarefunktion, die die Abgasreinigung bei niedrigen und erhöhten Temperaturen reduziert oder drosselt. Dies hat zur Folge, dass die Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlichen Emissionswerte einhalten, auf der Straße jedoch deutlich höhere – bis zu 9-fache Überschreitung des gesetzlichen Werts - Schadstoffe ausstoßen, als erlaubt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit März 2017 wegen vorsätzlichem Betrug und strafbarer Werbung gegen den Konzern. Daimler gibt an, dass diese Funktionen legitim seien, da sie dazu dienen, den Motor zu schonen, um Schäden wie Belagsbildung und Korrosion im Abgastrakt bei starken Temperaturschwankungen zu verhindern.
In Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Mercedes im Rahmen seiner sog. „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ europaweit freiwillig 3,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückgerufen, die durch ein Software-Update nachgerüstet werden sollten.
Der Autobauer schenkt hierfür seinen Kunden 100 Euro Gutscheine. Das Software-Update sollte für alle Mercedes Diesel-Fahrzeuge gelten und nicht nur für die, die vom Rückruf betroffen sind.
Allerdings unterscheiden sich die Fahrzeuge bei einer verpflichtenden oder freiwilligen Maßnahme nicht.
Laut einem Bericht von Frontal 21 Eine neuste Untersuchung eines PKW vor Durchführung und nach Durchführung ergab tatsächlich, dass die NOx-Werte nach dem Update sogar schlechter sind!
Auch bei Mercedes sollen Abgaswerte im großen Stil manipuliert worden sein. Betroffen sind 238.000 Daimler Dieselautos an. Europaweit sind 774.000 Fahrzeuge von der jüngst entdeckten Schummelsoftware betroffen. Streitpunkt ist ein sogenanntes Thermofenster, das in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasnachbereitung herunterregelt. Betroffen sind inziwschen die S-, E-, V- und G-Klassen.
Welche Pkw hiervon betroffen sind, finden Sie hier!
Vom Rückruf betroffen sind Euro 5- und Euro 6-Fahrzeuge mit den Dieselmotoren OM 642 und OM 651. Diese Motoren wurden, mit nur wenigen Ausnahmen, in der gesamten Diesel-Modellpalette von Mercedes-Benz verbaut.
Inzwischen ist es officiel: Auch die V-Klasse und der Sprinter sind betroffen!
Wir vertreten auch bereits in diesen Fällen erfolgreich mehrere Mandanten!
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